Qualitäts-Werkstatt St. Gallen: Gewaltfreie Erziehung konkret!
- Raphaël Zimmermann
- 24. Okt.
- 2 Min. Lesezeit
An der Qualitäts-Werkstatt vom 21. Oktober 2025 wurden zentrale Fragestellungen rund um die Umsetzung und Konkretisierung des Grundsatzes der gewaltfreien Erziehung diskutiert.
Gewaltfreie Erziehung konkret!
Qualitäts-Werkstatt St. Gallen
Die aktuellen Bestrebungen des Bundesrats, den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Gesetz zu verankern, markieren einen wichtigen Schritt zum Schutz von Kindern vor Gewalt. Der Vorentwurf im Zivilgesetzbuch sieht vor, dass Kinder ohne Anwendung von körperlichen Strafen und anderen Formen entwürdigender Gewalt erzogen werden sollen (Art. 302 Abs. 1, zweiter Satz E-ZGB). Damit nähert sich die Schweiz dem internationalen Standard an – in der EU haben bereits 23 von 27 Staaten das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung gesetzlich verankert.
Die geplante Regelung setzt vor allem ein gesellschaftliches Signal und dient als programmatische Erziehungsleitlinie. Sie bringt jedoch keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen für Eltern mit sich. Weder ändert sich die Schwelle für Meldungen an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), noch ergeben sich neue strafrechtliche Bestimmungen. Zur Unterstützung betroffener Eltern und Kinder hätten die Kantone gemäss Vorentwurf im ZGB aber dafür zu sorgen, «dass sich die Eltern und das Kind bei Schwierigkeiten in der Erziehung gemeinsam oder einzeln an Beratungsstellen wenden können» (Art. 302 Abs. 4 E-ZGB). Es stellt sich die Frage, welche Auswirkungen das gesetzliche Verbot von Gewalt in der Erziehung auf die Erziehungspraxis und den Kindesschutz hat und wie eine konsequente Umsetzung gelingen kann, um Gewaltanwendung gegenüber Kindern nachhaltig zu reduzieren.
Die Qualitäts-Werkstatt bot Raum für fachlichen Austausch, praxisnahe Diskussionen und die gemeinsame Entwicklung von Handlungsperspektiven. Im Mittelpunkt standen folgende Fragen:
Welche Veränderungen bringt das gesetzliche Verbot von Gewalt in der Erziehung mit sich? Welche Herausforderungen und Chancen ergeben sich daraus für die Kindesschutzpraxis?
In welchen Formen tritt Gewalt im Alltag von Kindern auf? Wo beginnt sie und welche Handlungsmöglichkeiten haben Fachpersonen? Wie können Fachkräfte Eltern bei Verdacht auf Gewalt in der Erziehung wirksam ansprechen und sie dabei unterstützen, auf Gewalt in der Erziehung zu verzichten?
Welche zusätzlichen präventiven Massnahmen sind erforderlich, um das Leitbild der gewaltfreien Erziehung flächendeckend und nachhaltig zu verankern?
Datum/Zeit
Dienstag 21.10.25, 17.30 – 19.00 Uhr mit anschliessendem Apéro
Sprache
Deutsch
Ort
Rosenbergstrasse 38, 9000 St.Gallen (in 2-3 Gehminuten vom Bahnhof St. Gallen)
Zielgruppe
Die Qualitäts-Werkstatt adressiert Fachpersonen unterschiedlicher Professionen und Disziplinen des zivilrechtlichen, strafrechtlichen und freiwilligen Kindesschutzes mit Abklärungs-, Unterstützungs- und Entscheidungsaufgaben im Kindesschutz sowie weitere Interessierte.
Inputgeberinnen
Rahel Hofer, Leitung Kinder- und Jugendhilfe Sargans
Monique Haller, Erziehungs- und Familienberatung, Kinder- und Jugendhilfe St. Gallen
Bettina Flory-Güntert, Leiterin Mütter- und Väterberatung Ost
Moderation und Organisation der Werkstatt
Lea Stalder, Leiterin Kinderschutzzentrum und Vorstandsmitglied Interessengemeinschaft für Qualität im Kindesschutz
Format
Qualitäts-Werkstätten sind kleine, kostenlose Abendveranstaltungen zu relevanten Themen des Kindesschutzes. Sie werden von der IGQK an verschiedenen Orten der Schweiz in Zusammenarbeit mit Praxispartnern halbjährlich durchgeführt. Der Fokus dieses Angebots liegt auf Kurzinputs von geladenen Fachpersonen und der gemeinsamen Reflexion und Bearbeitung des gesetzten Themas mit allen Anwesenden.


